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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FASSUNG APRIL 2018


1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil jedes Angebotes der protokollierten Firma ntb Thalhammer Bürotechnik GmbH, FN 117165 b (idF kurz: ntb Thalhammer) und jedes mit ihr abgeschlossenen Kaufvertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind rechtsunwirksam.

1.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn sie die Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.

2. Angebote

2.1. Die Angebote von ntb Thalhammer sind grundsätzlich freibleibend. Technische Änderungen bzw. technische Weiterentwicklungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sämtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von ntb Thalhammer bzw. ihren Zulieferern. Ohne ausdrückliche Zustimmung von ntb Thalhammer bzw. ihren Zulieferern dürfen sie weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

2.2. Öffentliche Äußerungen von ntb Thalhammer oder eines sonst beteiligten Dritten, vor allem in der Werbung und in den der Ware beigefügten Angaben, werden nur Vertragsinhalt, wenn sie dem Angebot schriftlich zugrunde gelegt werden, oder wenn im Angebot ausdrücklich darauf verwiesen wird.

3. Preise

Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Nettopreise ab Lager, exklusive Verpackung, Verladung, Montage, Versicherung und Umsatzsteuer. Es sind nur Richtpreise. Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung von ntb Thalhammer nicht beeinflussbare Materialkostenerhöhungen oder nicht im Einflussbereich von ntb Thalhammer stehende Mehrleistungen bzw. Mehrkosten auslösende Umstände auf, erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Auftragserteilung und Lieferung liegen weniger als 3 Monate.

4. Lieferfristen und Termine

Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Im Falle einer vereinbarten Änderung des Vertrages ist ntb Thalhammer berechtigt, den Liefertermin neu festzusetzen. Für unverschuldete und fahrlässig verursachte Lieferverzögerungen haftet ntb Thalhammer nicht. In einem solchen Fall verzichtet der Auftraggeber auf das Recht, vom Kauf zurückzutreten und auch auf die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen.

5. Zahlungen

Wenn nicht anderes vereinbart, wird die Ware nur gegen Nachnahme (gegen
Kosten) oder gegen Vorauszahlung netto ohne Skonto geliefert. ntb
Thalhammer kann angebotene Zahlungen mittels Scheck oder Wechsels ohne
Angabe von Gründen ablehnen. Für den Fall, dass nach besonderer
Vereinbarung Scheck bzw. Wechsel akzeptiert werden, erfolgt dies nur
zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt. Einziehungs- und Diskontspesen gehen
zu Lasten des Auftraggebers. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die
Zurückhaltung von Zahlungen - aus welchen Gründen auch immer – sind ohne
ausdrückliche Vereinbarung unzulässig. Zahlungen haben mit schuldbefreiender
Wirkung auf ein Konto von ntb Thalhammer zu erfolgen. Bei Überschreitung des
Zahlungszieles, bei Annahmeverzug sowie bei Terminsverlust ist ntb
Thalhammer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Im
Falle der Säumnis ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den Verzugszinsen
auch die Mahnspesen, Interventionskosten sowie die Kosten anwaltlichen
Einschreitens zu ersetzen. Vom Auftraggeber allenfalls geltend gemachte
Gewährleistungsansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen
zurückzuhalten.

6. Terminsverlust

Ist der Auftraggeber mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung oder eines
Teiles davon mehr als 14 Tage in Verzug, ist ntb Thalhammer berechtigt, den
gesamten Restkaufpreis (restlichen Rechnungsbetrag) sofort zur Zahlung fällig
zu stellen. Weiters wird die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig,
wenn gegen das Vermögen des Auftraggebers erfolglos Exekution betrieben,
die Zwangsversteigerung von Liegenschaften oder Zwangsverwaltung
derselben bewilligt wird, oder wenn sich sonst in irgendeiner Form die Bonität
und Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindert. Der Terminsverlust berechtigt
ntb Thalhammer vom Vertrag zurückzutreten.

7. Versand- und Übernahmebedingungen,
Umtausch, Rückabwicklung

7.1. Der Auftraggeber hat sogleich nach Erhalt der Ware am vereinbarten
Abnahmeort diese zu überprüfen und zu übernehmen, oder durch
bevollmächtigte Personen überprüfen und übernehmen zu lassen.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfung ausdrücklich oder
stillschweigend, gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert
und abgenommen. Der Versand erfolgt stets, auch bei etwaiger
frachtfreier Lieferung, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mit
Übergabe der vom Auftraggeber bestellten Ware an den Frachtführer
(Post, Bahn, Flugzeug, Schiff oder Spediteur) hat ntb Thalhammer ihre
Vertragspflichten erfüllt und geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
Die Wahl der Versendungsart obliegt ntb Thalhammer und wird vom
Auftraggeber vorweg genehmigt.

7.2. Der Umtausch oder die Rückabwicklung des Vertrages trotz
ordnungsgemäßer Erfüllung durch ntb Thalhammer ist nur mit
Zustimmung von ntb Thalhammer möglich. Jedenfalls ist vom
Auftraggeber voller Kostenersatz für die Rücklieferung
(Lieferungskosten, Gebühren, etc.) oder – nach Wahl von ntb
Thalhammer – eine Pauschale, die die regelmäßig zu erwartenden Kosten
abdeckt, mindestens jedoch 15 % vom Auftragswert, zu bezahlen. Die
Ware ist in unbeschädigtem Zustand samt Originalverpackung an ntb
Thalhammer zurückzuliefern. Ein Austausch von Waren, die länger als
3 Monate ausgeliefert sind, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen
ist ein Umtausch von Sonderware (keine Lagerware).

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. ntb Thalhammer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen das Eigentum an den
von ntb Thalhammer gelieferten Waren vor. Diese dürfen nur im
normalen Geschäftsgang veräußert werden, solange der Auftraggeber
gegenüber ntb Thalhammer nicht in Zahlungsverzug ist.

8.2. Für den Fall der Weiterveräußerung gelten nachfolgende Bestimmungen:

Der Auftraggeber tritt schon mit Abschluss des Vertrages die aus
der Veräußerung entstehenden Forderungen an ntb Thalhammer
ab und verpflichtet sich, dies in seinen Büchern ordnungsgemäß
zu vermerken.

Auf Verlangen von ntb Thalhammer ist der Auftraggeber
verpflichtet, die Abtretung der bezughabenden Forderung dem
Drittkäufer mitzuteilen und ntb Thalhammer alle zur
Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen
Unterlagen und Auskünfte zu geben.

Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder die
an ntb Thalhammer abgetretenen Forderungen gepfändet, ist ntb
Thalhammer unter Mitteilung aller Umstände, die zur
Geltendmachung bzw. Durchsetzung ihrer Ansprüche erforderlich
sind, davon zu unterrichten.

8.3. Die Befugnis des Auftraggebers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
Vorbehaltsware zu veräußern, endet spätestens mit dessen
Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des
Auftraggebers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird.
Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, über erste Anforderung
von ntb Thalhammer die Vorbehaltsware herauszugeben.

8.4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder
sonstige Verfügung über die abgetretenen Forderungen ist unzulässig.

8.5. ntb Thalhammer ist von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf
die Vorbehaltsware unter Angabe des Pfändungsgläubigers oder
zugreifenden Dritten sofort zu benachrichtigen.

8.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat,
ntb Thalhammer unverzüglich eine Aufstellung über die noch vorhandene
Vorbehaltsware sowie eine Aufstellung der Forderungen an die
Drittschuldner nebst Rechnungsgutschriften zu übersenden.

9. Gewährleistung

9.1. Gewährleistungsfristen beginnen jeweils ab Ablieferung der Ware beim
Auftraggeber bzw. Übernahme derselben durch den Auftraggeber.

9.2. ntb Thalhammer leistet für die Mängelfreiheit der Kaufgegenstände
grundsätzlich für den Zeitraum von 2 Jahren wie folgt Gewähr: Die
Gewährleistung erfolgt nach Wahl von ntb Thalhammer durch Reparatur
des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch
oder Preisminderung. Die ausgetauschte Ware geht in das Eigentum von
ntb Thalhammer über. Es steht im Ermessen von ntb Thalhammer, eine
mangelhafte Ware gegen eine einwandfreie, gleichartige auszutauschen.
In diesem Falle erlischt ein eventueller Anspruch auf Vertragsaufhebung.

9.3. Der Auftraggeber verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger
ausdrücklich auf die Geltendmachung eines durch einen Mangel am
Kaufgegenstand infolge einfacher oder schlicht grober Fahrlässigkeit
verursachten mittel- oder unmittelbaren Schadens (Mangelschadens oder
Mangelfolgeschadens) und Gewinnentgangs.

9.4. Der besondere Rückgriff eines Unternehmers, der einem Verbraucher
Gewähr geleistet hat (§ 933b ABGB), wird einvernehmlich auf den
Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§ 933 ABGB)
eingeschränkt. Voraussetzung für einen Rückgriff nach § 933b ABGB ist
die Erfüllung der Rügepflicht des § 377 UGB. Für Beschädigungen, die
auf unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung des Kaufgegenstandes
durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, wird keine Gewähr
geleistet. Gewährleistungsansprüche stehen nur dann zu, wenn sie sofort
nach Feststellen des Mangels – längstens aber innerhalb von
5 Werktagen – schriftlich angezeigt werden. Nur diesfalls ist die
Rügepflicht gemäß § 377 UGB gewahrt. Mündliche oder telefonische
Verständigung genügen der Rügepflicht nicht. Im Falle nicht rechtzeitiger
Rüge entfällt auch der Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschadens.
§ 377 Abs. 5 UGB findet im Fall des Vorliegens leichter oder bloß schlicht
grober Fahrlässigkeit keine Anwendung; der Auftraggeber verzichtet
diesfalls auf eine bezughabende Einrede.

9.5. Die Anwendung des § 934 ABGB ist ausgeschlossen.

10. Haftungsausschlüsse, Produkthaftung

10.1. Sämtliche Schadensersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen
grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte entgegen § 1298 ABGB zu
beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatz-ansprüchen beträgt 6
Monate und beginnt ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die in
diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten
Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der
Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines
Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

10.2. Jegliche Inanspruchnahme bleibt auf den tatsächlichen Schaden
beschränkt. Der Ersatz des entgangenen Gewinnes und des Wertes
der besonderen Vorliebe wird ausgeschlossen. Der Benutzer ist
verpflichtet, die Produkte bestimmungsgemäß zu gebrauchen.
Vorstehende Verpflichtungen sind allen weiteren Abnehmern zu
überbinden.

10.3. Regressforderungen im Sinne des Produkthaftungsgesetz, insbesondere
dessen § 12, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte
weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest
grob fahrlässig verschuldet worden ist.

11. Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von ntb
Thalhammer aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

12. Unternehmensübertragung/Widerspruch

Für den Fall der Übertragung des Unternehmens des Auftraggebers spricht sich
ntb Thalhammer vorweg gegen eine (automatische) Übernahme der
Vertragsverhältnisse durch den Erwerber aus; eine solche Übernahme bedarf
gesonderter Vereinbarung (Schriftformvorbehalt).

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von ntb Thalhammer.

13.2. Für alle sich mittel- oder unmittelbar aus einem mit ntb Thalhammer
abgeschlossenen Vertrag ergebenden Streitigkeiten – auch hinsichtlich
der Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses
selbst – wird die Zuständigkeit des jeweils sachlich für Klagenfurt am
Wörthersee zuständigen Gerichtes vereinbart.

13.3. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet österreichisches Recht – mit
Ausnahme des einheitlichen UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) und des
internationalen Privatrechtes – Anwendung.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich,
die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenes Inhalts zu
ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.